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Ernennung als Sachverständiger für schwimmende Geräte

April 2023

Wir freuen uns über die Anerkennung von Herr Thomas Richter als Sachverständiger für schwimmende Geräte durch das Sächsische Oberbergamt im April 2023.

Neben der Fortführung des "Lebenswerkes" von Herrn Dr. Heidler durch die Nachfolgeregelung für die Firma Dr. Klaus Heidler GmbH, ist jetzt auch die Staffelstabübergabe im Rahmen der Sachverständigentätigkeit gesichert. Im letzten Monat erfolgte durch das Sächsische Oberbergamt die Anerkennung als Sachverständiger für schwimmende Geräte nach § 9 Abs.1 und § 39 der Sächsischen Bergverordnung vom 16. Juli 2009 (SächsGVBl. 2009 S. 489) in Verbindung mit § 23a der Allgemeinen Bundesbergverordnung vom 23. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1466), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. l S. 3584) geändert worden ist.

Als anerkannter Sachverständiger kann Herr Richter die Prüfung schwimmender Geräte, die Prüfung von Schwimmstabilitäts- und Kentersicherheitsnachweisen, die Prüfung von Dokumentation und technischen Unterlagen für die Errichtung, Inbetriebnahme, Änderung/ Umbau und Stilllegung schwimmender Geräte, die praktische Erprobung der Schwimmfähigkeit und Kentersicherheit vor Ort und die Überwachungs- sowie Wiederholungsprüfungen für schwimmende Geräte nach DGUV 64 und gemäß Richtline der Bergämter bzw. Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes durchführen.
 

https://www.oba.sachsen.de/download/2024-06-13-Aktuelle_SV-Liste.pdf

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